§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs-, Vermittlungs- und Maklerleistungen zwischen Heiko Wewetzer (im Folgenden "Berater") und seinen Kunden (im Folgenden "Auftraggeber").
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Berater ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Erstberatung über das Kontaktformular oder eine erste persönliche Kontaktaufnahme stellt keinen Vertrag dar und ist für beide Seiten unverbindlich.
(2) Ein verbindlicher Beratungsvertrag kommt erst durch beidseitig unterzeichneten Auftrag (Beratungsvertrag, Maklervertrag oder Vermittlungsvereinbarung) zustande. Im Falle der Finanzierungsvermittlung gilt zusätzlich die Erstinformation nach §16 ImmVermV.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Einzelvertrag. Typische Leistungsbereiche sind:
- Beratung und Vermittlung von Immobiliardarlehen (§34i GewO)
- Vermittlung von Immobilien als Makler (§34c GewO)
- Energieberatung und Förderbegleitung
(2) Der Berater erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine konkrete Ergebnis- oder Abschlussgarantie kann naturgemäß nicht übernommen werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Beratung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere Einkommensnachweise, Selbstauskunft, Objektunterlagen und Energiedaten.
§ 5 Vergütung
(1) Die Erstberatung ist kostenfrei.
(2) Bei Finanzierungsvermittlung erhält der Berater eine Vermittlungsprovision von der beauftragten Bank. Für den Auftraggeber entstehen daraus in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Die Höhe und Berechnungsbasis der Provision wird vor Vertragsschluss offengelegt.
(3) Bei Maklerleistungen gilt die im jeweiligen Maklervertrag vereinbarte Provision. Sie wird nach den Vorschriften des Bestellerprinzips zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt.
(4) Energieberatungen und sonstige Beratungsdienstleistungen werden gesondert nach Aufwand abgerechnet. Die Vergütung wird vor Beginn der Leistung schriftlich vereinbart.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (§§ 312g, 355 BGB). Die genauen Modalitäten ergeben sich aus der jeweils vor Vertragsschluss ausgehändigten Widerrufsbelehrung.
§ 7 Haftung
(1) Der Berater haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Berater auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung des Beraters besteht nicht.
§ 8 Datenschutz
Der Berater erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Datenschutzerklärung.
§ 9 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, die nicht offenkundig oder allgemein zugänglich sind. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.
Dieser AGB-Entwurf ist eine strukturell sinnvolle Mustervorlage. Vor Verwendung sind die Klauseln mit einem auf §34i GewO und Maklerrecht spezialisierten Rechtsbeistand abzustimmen — insbesondere die Vergütungsregelung, die Widerrufsbelehrung und die Haftungsbegrenzungen.